Aufbewahrung Waffenschrankschlüssel

Waffen und Munition sind im Sinne von § 5 Abs. 1 Nr. 2 Buchstabe b Alt. 3 WaffG nur dann sorgfältig verwahrt, wenn die Anforderungen des § 36 WaffG beachtet sind.

Die Schlüssel zu Waffen- oder Munitionsbehältnissen, sind, soweit der Waffen- oder Munitionsbesitzer die tatsächliche Gewalt über sie nicht ausübt, in Behältnissen aufzubewahren, die ihrerseits den gesetzlichen Anforderungen an die Aufbewahrung der im Waffen- oder Munitionsbehältnis verwahrten Waffen und Munition genügen.

Im vorliegenden Fall hat das OVG Münster am 30.08.2023 ein Urteil gesprochen, das für uns Sportschützen sehr wichtig ist, wenn es um die ordnungsgemäße Aufbewahrung von Waffen und Munition geht. (Das gesamte Urteil hier: https://www.justiz.nrw.de/nrwe/ovgs/ovg_nrw/j2023/20_A_2384_20_Urteil_20230830.html).

Zu den obigen Leitsätzen ist festzustellen, dass das Waffengesetz regelt, dass der Schlüssel in einem gleichen oder höherwertigen Behältnis gelagert werden muss, wie die darin gelagerten Waffe(n).
Ein Schlüssel für ein Behältnis VDMA Sicherheitsstufe „A“ darf in einem anderen Behältnis der VDMA Sicherheitsstufe „A“ gelagert werden oder in einem höherwertigen Behältnis (z.B. VDMA Sicherheitsstufe „B“).
Ein Schlüssel für ein Behältnis VDMA  Sicherheitsstufe „B“ darf in anderen Behältnis der VDMA Sicherheitsstufe „B“ gelagert werden oder in einem höherwertigen Behältnis (Widerstandsgrad „0“ EN 1143-1 oder höherwertig).
Ein Schlüssel für ein Behältnis mit Widerstandsgrad „0“ EN1143-1 in einem anderen Behältnis der gleichen oder höherwertigen Behältnis (Widerstandsgrad „1“ EN 1143-1).

Eine Zuwiderhandlung kann den Verlust der Zuverlässigkeit bedeuten!

Jetzt kommt die wichtigste Frage zu dem Gesamtthema:
Wenn dieser zweite Schrank auch nur ein Schlüssel-Schloss hat, stellt sich die Frage, wohin dann mit diesem Schlüssel?

Die Lösung kann nur sein, für den Schlüssel des Langwaffenschrankes einen kleineren Schrank (Kurzwaffen) 0 oder 1 mit Zahlenschloss (ohne Notentriegelung),
oder gleich für die Lang- oder Kurzwaffen einen Waffenschrank mit Zahlenschloss ohne Notentriegelung anzuschaffen.

Der Kläger aus dem o.g. Gerichtsurteil ist zwar nochmal mit einem blauen Auge davongekommen, aber erst nach vielen Jahren Entzug der Waffen und der Zuverlässigkeit.

Hier sollte sich jeder Schütze überlegen, ob er nicht doch noch ein paar hundert Euro in einen Schrank mit Zahlenschloss investieren möchte.

Ansonsten könnte nach der nächsten Überprüfung durch die Behörde der Schießsport für uns zu Ende sein. (Dezember 2023)

Ähnliche Beiträge